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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG
Stand: 24. Oktober 2018
Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge hinsichtlich aller Unterkünfte und Stellplätze sowie anderer Einrichtungen, die von den nachstehenden Parks vermietet werden: Droompark Beekbergen (Bospark Beekbergen B.V.), Droompark Hooge Veluwe (Buitenplaats Hooge Veluwe B.V.), Droompark Molengroet (Holiday Holland B.V.), Droompark Schoneveld (Schoneveld Rekreatie B.V.), Droompark Buitenhuizen (Parc Buitenhuizen B.V.), Droompark Maasduinen (Park Maasduinen B.V.), Droompark Bad Hoophuizen (Droompark Bad Hoophuizen B.V.), Droompark De Zanding (Droompark De Zanding B.V.), Droompark Talmahoeve (Talmahoeve B.V.), Droompark Spaarnwoude (Parc Spaarnwoude B.V.), Droompark Bad MeerSee (Droompark Bad MeerSee B.V.) und Bad Hulckesteijn (Recreatiecentrum “Nieuw Hulckesteijn” B.V.), Droompark Bad Noordzee B.V. (Droompark Bad Noordzee B.V.) und Marina Strandbad Vastgoed B.V. Als Verwender dieser AGB werden sie nachstehend einheitlich als „Vermieter“ bezeichnet. Auf Parkebene können zusätzliche Bedingungen gestellt werden. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten dann neben den vorliegenden AGB. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den zusätzlichen (Park-) Bedingungen gehen die zusätzlichen (Park-)Bedingungen vor.
1.2 In diesen AGB wird unter dem Begriff „Mieter“ verstanden: Diejenige Person, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die vorübergehende Vermietung/Nutzung einer Unterkunft bzw. eines Campingplatzes zu Erholungs- und Urlaubszwecken schließt. Unter dem Begriff „Nutzer“ werden diejenigen Personen verstanden, die sich gemeinsam mit dem Mieter in der Unterkunft aufhalten.
1.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Mieter auf etwaige eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere AGB verweist. Der Vermieter weist alle AGB, auf die der Mieter verweist oder die vom Mieter verwendet werden, ab.
1.4 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Reservierungen
2.1 Der Vermieter bearbeitet ausschließlich Reservierungen von Personen ab 18 Jahren. Reservierungen durch Personen unter dieser Altersgrenze sind somit ungültig.
2.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, abweichende Reservierungen, insbesondere von Gruppen und Aufenthalten, die nicht zu Erholungs- und Urlaubszwecken erfolgen aber nicht ausschließlich, ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. besondere Bedingungen daran zu stellen.
2.3 Bearbeitet der Vermieter eine Reservierung, so übersendet der Vermieter dem Mieter innerhalb von 14 Tagen eine (schriftliche) Auftragsbestätigung, der auch eine Rechnung beigefügt wird. Der Mieter hat die Auftragsbestätigung und die Rechnung sofort nach dem Zugang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unrichtigkeiten sind dem Vermieter unverzüglich, aber auf jeden Fall innerhalb von 8 Tagen, mitzuteilen.
2.4 Ist der Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Vornahme der Reservierung nicht im Besitz einer schriftlichen Auftragsbestätigung inklusive Rechnung, so hat der Mieter unverzüglich Kontakt mit der Reservierungsabteilung aufzunehmen, andernfalls ist eine Berufung auf die Reservierung ausgeschlossen.
2.5 Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die Auftragsbestätigung übersandt hat, zustande.
2.6 Der Vertrag bezieht sich auf die Miete einer Unterkunft bzw. eines Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen zu Erholungs- und Urlaubszwecken. Diese Nutzung ist ihrer Art nach von kurzer Dauer.
Änderungen im Vertrag
3.1 Möchte der Mieter nach dem Zustandekommen des Vertrages Änderungen im Vertrag vornehmen, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, sie anzunehmen. Es ist im alleinigen Ermessen des Vermieters, zu bestimmen, ob und inwieweit er die Änderungen annimmt. Für den Fall, dass der Vermieter die Änderungen annimmt, kann der Vermieter Änderungskosten in Rechnung stellen.
Ersatzpersonen
4.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart wird, ist es dem Mieter und den anderen Nutzern der Mietsache nicht gestattet, die Unterkunft bzw. den Stellplatz unter gleich welchem Namen und aus gleich welchem Grund anderen als den im Vertrag genannten Personen zur Nutzung abzugeben.
4.2 Haben der Mieter und der Vermieter vereinbart, dass der Mieter bzw. ein oder mehrere Nutzer ersetzt werden, so haften sowohl der Mieter bzw. die Nutzer als auch der Mieter bzw. andere Nutzer, die den ursprünglichen Mieter/die ursprünglichen Nutzer ersetzen, jetzt und künftig gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter für die Zahlung des noch zu zahlenden Mietrestbetrages, der Änderungskosten (siehe Artikel 3.1) und der etwaigen zusätzlichen Kosten als Folge des Ersatzes sowie etwaiger Stornierungskosten.
Preise
5.1 Der Mieter hat dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, wie dieser in der schriftlichen Bestätigung zugleich Rechnung der Reservierung genannt wird. Sind die Kosten des Vermieters (für Personal, Strom, Steuern usw.) nach Vertragsschluss nachweislich und unvorhergesehen angestiegen, so ist der Vermieter berechtigt, seine Preise zu erhöhen und dem Mieter den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. Wird diese Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss durchgesetzt, so beträgt diese Preiserhöhung höchstens 5 % des früher vereinbarten Preises und ist der Mieter berechtigt, aus diesem Grund vom Vertrag zurückzutreten (den Vertrag zu kündigen).
5.2 Hat der Vermieter die Auftragsbestätigung übersandt, so können Preisnachlässe bzw. Sonderangebote nicht länger in Anspruch genommen werden.
5.3 Sofern nicht anders angegeben schließen alle Preise, soweit anwendbar, die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
5.4 Es ist nicht möglich, verschiedene Rabatte zu kombinieren.
5.5 Rabattaktionen gelten nicht für Buchungen mit einem Aufenthalt von länger als drei Wochen. Für alle Aktionen gelten unsere Aktionsbedingungen, die unter www.droomparken.nl/actievoorwaarden einzusehen sind.
Mehrkosten
6.1 Der Mieter hat außer dem Mietpreis auch zusätzliche Kosten zu zahlen. Diese Kosten werden in der Preisliste beschrieben. Der vom Mieter zu zahlende Gesamtbetrag wird als der „Reservierungswert“ bezeichnet.
Zahlungen
7.1 Für alle Reservierungen gilt, dass 25 % des Reservierungswertes innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung der angegebenen Kontonummer des Vermieters gutzuschreiben sind. Die verbleibenden 75 % sind der angegebenen Kontonummer des Parks spätestens einen Monat vor der Ankunft gutzuschreiben. Bei Reservierungen innerhalb eines Monats vor der Ankunft ist der gesamte Reservierungswert innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung zu zahlen.
7.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der dem Mieter in Rechnung gestellten Beträge ist der Mieter sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, mit Wirkung des Tages, an dem die Frist von 14 Tagen abgelaufen ist, vom Vertrag zurückzutreten (den Vertrag zu kündigen). Der Mieter haftet dann für alle Schäden, die der Vermieter infolgedessen erleidet oder erleiden wird, einschließlich aller Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Rücktritt angefallen sind. Ferner hat der Mieter dann gesetzliche Zinsen zu zahlen. Außer dem Vorstehenden ist der Vermieter auf jeden Fall berechtigt, für jede Unterkunft Stornierungskosten zu berechnen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 12.
7.3 Der Vermieter ist immer berechtigt, die aus gleich welchem Grund bestehenden Forderungen gegen den Mieter mit den vom Mieter aus gleich welchem Grund bezahlten Beträgen zu verrechnen.
Ankunft und Abreise
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, kann die gemietete Unterkunft ab 15:00 Uhr des vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Ankunftstages bezogen werden und ist die Unterkunft an dem vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Tag der Abreise vor 10:00 Uhr zu verlassen.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt für einen Stellplatz, dass der Mieter seinen Platz ab 13:00 Uhr des vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Ankunftstages beziehen kann und dass der Mieter den Stellplatz an dem vereinbarten Tag der Abreise vor 12:00 Uhr freizumachen hat. Verwendet der Park andere Uhrzeiten, so gelten diese Uhrzeiten.
8.2 Möchte der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen und erklärt sich der Vermieter damit einverstanden, so ist der Vermieter immer berechtigt, eine Ersatzunterkunft/einen Ersatzstellplatz zuzuweisen.
8.3 Wird die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes bzw. der anderen Einrichtung früher als an dem vereinbarten und in der Reservierungsbestätigung genannten Datum beendet, so hat der Mieter kein Recht auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises bzw. der Kosten.
Haustiere
9.1 Abhängig von der Unterkunft bzw. dem Stellplatz lässt der Vermieter höchstens 1 oder 2 Haustiere des Mieters oder der Nutzer zu. Möchten der Mieter bzw. andere Nutzer Haustiere mitbringen, so hat der Mieter das bei der Reservierung direkt mitzuteilen. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter einen Zuschlag berechnen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Haustiere im Park - ohne Angabe von Gründen - zu verwehren. In einigen Typen der Unterkünfte und in einigen Bereichen des Campingplatzes sind Haustiere auf jeden Fall nicht erlaubt.
9.2 Haustiere haben keinen Zugang zu Gewässern, Schwimmbädern, Restaurants, überdachten Zentraleinrichtungen und anderen öffentlichen Einrichtungen im Park (sofern vor Ort nichts anderes angegeben wird). Haustiere sind außerhalb der Unterkunft an der Leine zu führen. Anweisungen vor Ort sind zu befolgen. Haustiere dürfen die übrigen Gäste nicht belästigen.
9.3 Ein Hundekorb ist mitzubringen und ein Flohhalsband für Hunde/Katzen ist Pflicht.
9.4 Werden Haustiere während der gesamten Mietzeit in einem Käfig gehalten, so ist das bei der Reservierung auch anzuzeigen und wird kein Zuschlag erhoben.
9.5 Haustiere von Besuchern sind gegen Zahlung erlaubt, sofern die Höchstanzahl nicht überschritten wird.
9.6 Für die Einreise von Tieren in Länder innerhalb der EU gilt, dass sie im Besitz eines Heimtierausweises nach europäischem Muster (seit 3. Juli 2004) sind. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein und Identifizierung durch Mikrochip oder Tätowierung ist Pflicht. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die richtigen und am Zielort erforderlichen Reisedokumente verfügt.
Nutzung der Unterkunft
10.1 Der Mieter bzw. die Nutzer haften gesamtschuldnerisch für einen ordentlichen Verlauf in und im Bereich der gemieteten Unterkunft bzw. des Stellplatzes oder anderswo im Park und für eine ordnungsgemäße Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes und der darin befindlichen Geräte.
10.2 Darüber hinaus haften der Mieter bzw. die Nutzer immer gesamtschuldnerisch für Schäden durch Bruch bzw. Verlust bzw. Beschädigung des Inventars bzw. der Unterkunft. Etwaige Schäden haben der Mieter bzw. die Nutzer dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und sofort vor Ort zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Schuld an dem Entstehen der Schäden nicht ihm selbst, den Nutzern oder einem Mitglied seiner Gesellschaft zuzuschreiben ist.
10.3 Verursachen der Mieter bzw. die Nutzer bzw. im Namen des Mieters oder der Nutzer anwesende Dritte Belästigungen irgendwelcher Art, oder lassen sie sich ein Fehlverhalten zuschulden kommen, so ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Es handelt sich auf jeden Fall um Belästigung bzw. um Fehlverhalten, wenn andere Gäste im Park oder Mitarbeiter des Parks diese Belästigung oder dieses Fehlverhalten als solche/solches qualifizieren. Wird aufgrund von Belästigung bzw. Fehlverhalten der Rücktritt vom Vertrag erklärt, so steht dem Mieter keine Rückerstattung des Mietpreises zu.
10.4 In allen Fällen, in denen das in Bezug auf den vom Vermieter gebotenen Service erforderlich ist, ist es dem Vermieter gestattet, die Unterkunft ohne vorherige Zustimmung des Mieters oder Nutzers zu betreten. In einem solchen Fall kann das Betreten ohne Anwesenheit des Mieters oder Nutzers erfolgen.
10.5 Das Aufladen von Elektroautos ist ausschließlich an den dazu vorgesehenen Ladeplätzen gestattet. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, solche Fahrzeuge mit der Stromversorgung der Unterkunft aufzuladen.
10.6 Das Rauchen in der Unterkunft ist nicht gestattet. Wird dieser Bestimmung zuwidergehandelt, so können zusätzliche Kosten berechnet werden.
10.7 Für geschäftliche Reservierungen ist maximal 1 Mitarbeiter pro Schlafzimmer erlaubt.
10.8 Bei geschäftlichen Buchungen ist nach vier Wochen in derselben Unterkunft eine Zwischenreinigung und ein Neukauf von Hotelleistungen erforderlich.
Kaution
11.1 Der Vermieter ist berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts eine Kaution vom Mieter zu verlangen.
11.2 Die Kaution dient zur Sicherung von Schäden bzw. Kosten -im weitesten Sinne des Wortes-, die dem Vermieter im Falle der Nichterfüllung der seitens des Mieters und der Nutzer bestehenden Verpflichtungen entstehen können.
11.3 Für den Fall, dass die Kaution nicht unverzüglich geleistet wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter bzw. den anderen Nutzern den Zutritt zu verweigern und die Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes zu untersagen.
11.4 Ist der Mieter weiterhin mit der Zahlung der Kaution in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (vom Vertrag zurückzutreten).
11.5 Die Kaution oder ihr etwaiger Restbetrag wird nach Verrechnung der Forderungen (Schäden an dem Inventar/der Unterkunft bzw. sonstige Kosten) des Vermieters gegen den Mieter bzw. die Nutzer zurückgezahlt. Etwaige (weitere) Ansprüche auf Schadensersatz werden durch diese Rückzahlung nicht aufgehoben.
Stornierungskosten
12.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung sind Stornierungskosten zu entrichten. Diese Beträge sind bei einem Rücktritt bis 28 Tage vor dem Ankunftstag 25 % des Reservierungswertes und bei einem Rücktritt ab dem 28. Tag vor der Ankunft oder später der gesamte Reservierungswert.
12.2 Ist der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum ohne weitere Benachrichtigung nicht eingetroffen, so gilt dies als ein Rücktritt.
Höhere Gewalt und Änderungen
13.1 Falls der Vermieter durch höhere Gewalt nicht bzw. vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder teilweise durchzuführen, legt er dem Mieter innerhalb von 14 Tagen, nachdem er über die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung unterrichtet worden ist, einen Änderungsvorschlag (für eine andere Unterkunft, eine andere Frist, einen anderen Ort etc.) vor.
13.2 Höhere Gewalt seitens des Vermieters besteht, wenn die Durchführung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder nicht durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Willens des Vermieters gelegen sind, einschließlich aber nicht ausschließlich Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen oder Ereignisse.
13.3 Der Mieter ist berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Lehnt der Mieter den Änderungsvorschlag ab, so hat der Mieter diese Ablehnung (abhängig vom Anfangsdatum der Miete spätestens) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Änderungsvorschlags mitzuteilen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter hat dann ein Recht auf Erlass bzw. Rückzahlung (des bereits gezahlten Teils) des Mietpreises. Der Vermieter ist nicht zum Ersatz irgendwelchen Schadens verpflichtet.
Kündigung
14.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowohl wenn im Falle einer Reservierung die persönlichen Daten des Mieters bzw. anderer Nutzer unvollständig bzw. falsch angegeben werden als auch falls sich der Mieter bzw. andere Nutzer nach Ansicht des Vermieters derart schlecht benimmt/benehmen, dass die Aufrechterhaltung des Mietvertrages nicht verlangt werden kann. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung (eines Teils) des Reservierungswerts.
Haftung
15.1 Wenn sich die gesetzliche Regelung dem nicht entgegensteht, beschränkt Droomparken ihre Haftung auf die in diesem Artikel 15 genannten Arten und Weisen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus Bungalowsafes und Schwimmbadschließfächern), Verlust oder Schäden von oder an Sachen bzw. an Personen, gleich welcher Art, während oder infolge eines Aufenthalts in einem unserer Parks bzw. der Miete/Nutzung der Unterkunft bzw. des Stellplatzes bzw. anderer Einrichtungen des Vermieters, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Mitarbeiter.
15.2 Die Haftung für Schäden, die einen Verlust der Urlaubsfreude oder Betriebsunterbrechungs- und andere Folgeschäden umfassen, ist unter allen Umständen ausgeschlossen. Weiter haftet der Vermieter auf keinen Fall für Schäden, für die aufgrund einer Reise- bzw. einer Reiserücktrittsversicherung oder irgendwelcher anderen Versicherung ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.
15.3 Der Vermieter haftet nicht für Störungen in der Dienstleistung oder für Mängel bei von Dritten erbrachten Dienstleistungen oder an gelieferten Sachen.
15.4 Die Haftung aufgrund unerlaubter Handlung beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 75.000, - im Falle von Personenschäden pro Gast pro Aufenthalt und die Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf jeden Fall auf einen Höchstbetrag von € 1.500, - pro Mieter/Nutzer pro Aufenthalt.
15.5 Der Mieter haftet mit den Nutzern gesamtschuldnerisch für alle Verluste bzw. Schäden an der gemieteten Unterkunft bzw. dem gemieteten Stellplatz bzw. anderen Eigentümern des Vermieters (wie auch des Eigentümers der Unterkunft, wenn er nicht der Vermieter ist), die während oder infolge der Nutzung durch den Mieter bzw. die Nutzer, Begleitpersonen oder Dritten, die sich mit Zustimmung des Mieters im Park aufhalten, eingetreten sind, unabhängig davon, ob dies die Folge von Handlungen oder Unterlassungen durch den Mieter, die Nutzer, Begleitpersonen oder Dritten ist, die sich mit Zustimmung des Mieters im Park aufhalten.
15.6 Der Mieter schützt den Vermieter gegen alle Ansprüche in Bezug auf Schäden von Dritten, die (auch) die Folge irgendwelcher Handlungen oder Unterlassungen des Mieters selbst, der Nutzer, Begleitpersonen oder Dritten sind, die sich mit Zustimmung des Mieters im Park aufhalten.
15.7 Bei falscher Nutzung bzw. unrichtigem Zurücklassen einschließlich aber nicht beschränkt auf übermäßige Verschmutzung der Unterkunft werden zusätzliche Kosten berechnet. In einem solchen Fall ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter diese zusätzlichen Kosten sofort zu zahlen.
Beschwerden
16.1 Trotz der Sorgfalt und Mühe des Vermieters kann der Mieter der Ansicht sein, dass er eine berechtigte Beschwerde über die Ferienunterkunft hat. Der Mieter hat diese Beschwerde zunächst vor Ort und sofort nach deren Eintreten oder Entdeckung der Rezeption des Parks, in dem die Ferienunterkunft gelegen ist, mitzuteilen. Sollte die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Mieters abgewickelt werden, so hat der Mieter unter Androhung der Verwirkung eines jeden Anspruchs spätestens innerhalb eines Monats nach der Abreise aus der Unterkunft weitere Schritte zu veranlassen.
Anwendbares Recht
17.1 Auf den Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
17.2 Für alle jetzigen und künftigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht in Arnheim ausschließlich zuständig.
Reisedokumente
18.1 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er über die gültigen und an seinem Zielort erforderlichen Reisedokumente verfügt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Folgen, die sich daraus ergeben, dass der Mieter nicht über die richtigen Reisedokumente verfügt.
Datenschutz
19.1 Der Vermieter behandelt alle ihm erteilten oder bekannt gewordenen personenbezogenen Daten immer gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Vermieter stellt Ihre personenbezogenen Daten nicht bereit an Dritte, mit Ausnahme der Datenverarbeitung durch Dritte gemäß einem Vertrag mit Droomparken. Er verwendet die Daten selbst (und ausschließlich), um Sie über wichtige Neuigkeiten über den Park und interessante Angebote bzw. Arrangements zu informieren.
19.2 Auf Anforderung des Mieters wird der Vermieter die Daten des Mieters in dem Fall, dass die Daten zum Beispiel sachlich falsch sind, korrigieren, ergänzen, entfernen oder abschirmen. Das hat womöglich zur Folge, dass der Mieter die Dienstleistungen des Vermieters bzw. einen Teil der Dienstleistungen des Vermieters nicht länger in Anspruch nehmen kann. Für eine Erläuterung des in diesem Absatz genannten Inhalts verweisen wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung
19.3 Legt der Mieter keinen Wert auf Zusendung interessanter Informationen oder Angebote, so teilt der Mieter dies dem Vermieter bitte per E-Mail an info@droomparken.nl oder durch Verwendung des Kontaktformulars mit. Wenn Sie sich vom elektronischen Newsletter abmelden möchten, benutzen Sie bitte den Link am Ende eines jeden elektronischen Newsletters.
Allgemeines
20.1 Offensichtliche Druck- und Satzfehler binden den Vermieter nicht.
20.2 Mit diesen AGB sind alle früheren Mietbedingungen aufgehoben.
Parkregeln
Sich erholen und im Droomparken wohnen
Regeln für einen angenehmen Aufenthalt in unserem Park
Sehr geehrter Gast,
damit wir gemeinsam möglichst angenehm und sicher wohnen und uns erholen können, gibt es in diesem Park ein Reglement. Wir bitten Sie freundlich, dieses Reglement durchzulesen und diese Regeln zu beachten.
Dieses Parkreglement gilt für jeden Mieter, Benutzer und Besucher des Parks, sowohl privat als auch geschäftlich. In diesem Reglement werden zwecks Lesbarkeit alle Personen ‘Gäste’ genannt. Unter Unterkunft verstehen wir sowohl eine Ferienunterkunft (Chalet, Lodge, etc.) als auch ein Campingfahrzeug sowie ein Zelt. Dazu gehören Wohnmobile, Mobilheime, Wohnwagen etc.
Für alle Buchungen gelten neben den gültigen Recron-Bedingungen unsere Mietbedingungen. Diese finden Sie unter: www.droomparken.nl/verhuurvoorwaarden
Gäste, die diese für jeden geltenden Verhaltensregeln nicht beachten, können vom Parkmanagement aufgefordert werden, den Park umgehend zu verlassen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Sollte etwas unklar sein oder sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere MitarbeiterInnen in der Lobby jederzeit gern zur Verfügung.
Allgemeines
Bitte respektieren Sie andere Gäste, das Personal im Park, ihre Privatsphäre und das Eigentum anderer Gäste. Verursachen Sie keine Belästigung in irgendeiner Form. Unser Park gibt es für Erholungssuchende - Aggression, in welcher Form auch immer, wird nicht toleriert.
Sie dürfen tagsüber und abends keine Lärmbelästigung verursachen. Ab 22.00 Uhr ist jede andere Form von Lärmbelästigung untersagt, wie lautes reden, singen oder lachen. In der Zeit von 23.00 - 08.00 Uhr gilt die ‘Nachtruhe’ und es sollte Stille im Park herrschen.
Anweisungen des Personals von Droomparken und von anderen für Droomparken arbeitenden Firmen sind zu beachten.
Ankunft
In Ihrer Buchungsbestätigung ist angegeben, ab welchem Datum und welcher Uhrzeit Ihnen Ihre Unterkunft zur Verfügung steht.
Bei Ankunft oder Buchung wird möglicherweise eine Kaution verlangt. Wenn der Mietzeitraum 8 Wochen überschreitet, wird immer eine Kaution verlangt.
Beim Einchecken erhalten Sie zusammen mit dem Schlüssel Ihrer Unterkunft einen Ausweis, mit dem Sie zwischen 7.00 Uhr und 23.00 Uhr die Schranke öffnen können. Es ist nicht erlaubt, Schlüssel oder Ausweise an Gäste, die nicht zu Ihrer Freundesgruppe oder Familie gehören, weiterzugeben.
Falls Sie technische Mängel oder das Fehlen wichtiger Teile des Inventars feststellen oder falls Sie sich über die Reinigung beschweren möchten, bitten wir Sie, dies umgehend bei der Lobby zu melden, sodass wir die richtigen Maßnahmen zur Beseitigung der Probleme ergreifen können.
Abreise
Am Abreisetag ist der Schlüssel der Unterkunft bis 10.00 Uhr abzugeben, es sei denn, es wurde anders vereinbart bzw. erwähnt. Stellplätze sollten am Abreisetag vor 11.00 Uhr leer und sauber hinterlassen werden.
Bei Verlust der Schlüssel werden die Kosten für das Ersetzen des Schlüssels und eventueller Schlösser in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie die Unterkunft in gutem Zustand und aufgeräumt zu hinterlassen und die Betten abzuziehen. Den Hausmüll können Sie in den dafür bestimmten Containern entsorgen.
Im Falle einer Kaution wird der Betrag nachträglich auf Ihre Kontoverbindung zurück überwiesen, unter der Voraussetzung, dass die Unterkunft nach der Kontrolle sauber und aufgeräumt hinterlassen wurde. Für einen eventuellen Schaden haftet der Mieter oder der Schaden wird mit der Kaution verrechnet.
Autos im Park
Im Park gelten die üblichen Verkehrsregeln. Die Höchstgeschwindigkeit im Park beträgt 10 km/h (Schritttempo). Fußgänger und (spielende) Kinder haben immer Vorfahrt.
Zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr dürfen keine Autos oder andere Fahrzeuge im Park fahren.
Parken
Sie dürfen bei Ihrer Unterkunft ein Auto auf dem dafür bestimmten Parkplatz parken, es sei denn, die jeweilige Unterkunft verfügt über mehrere Parkplätze. Eventuelle weitere Autos müssen auf dem zentralen Parkplatz am Eingang des Parks abgestellt werden, außer wenn mit MitarbeiterInnen von Droomparken eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Es ist nicht erlaubt, bei anderen Unterkünften zu parken, auch wenn diese offensichtlich nicht belegt sind.
Im Hinblick auf Katastrophen und die Zugänglichkeit für Hilfsdienste ist das Abstellen von Transportmitteln und anderen Hindernissen auf den Pfaden, Zugangswegen und an den Schranken untersagt.
Kleinlaster und Anhänger o. ä. sind auf den Parkplätzen bei den Unterkünften nicht erlaubt, es sei denn, die Lobby hat dafür ihre Zustimmung erteilt.
Elektroautos können an den dafür bestimmten Ladestationen geladen werden. Es ist strengstens untersagt, ein Elektroauto von der Ferienunterkunft aus zu laden.
Es ist nicht gestattet, im Park Reparaturen an Kraftfahrzeugen durchzuführen und/oder diese zu waschen. Dies ist - falls vorhanden - nur an speziell dafür bestimmten Stellen im Park möglich.
Nutzung der Unterkunft
Die Ferienunterkünfte sind Eigentum von individuellen Eigentümern und verfügen daher über eine eigene, persönliche Einrichtung. Daher ist es wichtig, das Mobiliar und andere Teile des Inventars respektvoll zu behandeln. Es ist nicht erlaubt, Mobiliar zu verschieben, anderswo hinzustellen oder nach draußen mitzunehmen. Auch die Gartenmöbel sind Teil des jeweiligen Standortes und dürfen deshalb nicht in anderen Ferienunterkünften oder an anderen Standorten hingestellt werden.
Bitte nutzen Sie Gas, Wasser und Strom auf verantwortungsvolle Weise. Für Schaden an der Unterkunft oder der Innenausstattung und/oder das Fehlen von Teilen des Inventars haftet der dafür verantwortliche Gast.
Wenn Sie in oder bei der Unterkunft nicht anwesend sind, sollten alle losen Gegenstände, wie Spielzeug o. ä. in der Nähe der Unterkunft aufgeräumt/verstaut werden und unsichtbar sein. Fahrräder dürfen nicht in der Unterkunft abgestellt werden.
Das Rauchen ist in den Unterkünften nicht gestattet, es sei denn, es besteht eine Ausnahmeregelung für die jeweilige Unterkunft. Das Rauchen draußen auf der Terrasse ist erlaubt, wir bitten Sie jedoch, die Asche und Zigarettenkippen zu entsorgen.
Partyzelte, Beistellzelte, Vordächer
Ohne Erlaubnis des Parkmanagers ist es nicht erlaubt, Partyzelte auf Stellplätzen und bei Unterkünften hinzustellen.
Pro Stellplatz ist maximal 1 Beistellzelt und höchstens 1 Vordach am Vorzelt erlaubt.
Besuch
Besucher sind herzlich eingeladen im Park und haben freien Eintritt. Wir bitten Sie nur, Besucher vorher anzumelden. Die Besucher dürfen alle Einrichtungen, wie z. B. das Schwimmbad, nutzen.
Gäste der Mieter sollten dieselbe Bedingungen und Regeln wie der Mieter beachten.
Autos von Besuchern müssen auf dem zentralen Parkplatz am Eingang abgestellt werden.
Außer wenn mit dem Parkmanager anders vereinbart, müssen Besucher den Park vor 23.00 Uhr verlassen haben.
Möchten Sie, dass Ihre Besucher übernachten, dann sollten Sie Ihre Gäste bei der Lobby anmelden. Die Gäste werden als Gast registriert und hierfür werden Gebühren für u. a. Kurtaxe und Hotelservices in Rechnung gestellt. Droomparken behält sich das Recht vor, Gäste, die übernachten möchten, den Zugang zu verweigern.
Alkohol und Drogen
Die Nutzung von Drogen sowie Alkoholmissbrauch innerhalb oder außerhalb der gemieteten Unterkünfte oder der Gastronomie des Parks ist nicht gestattet. Außerdem ist es nicht erlaubt, mit geöffneten Flaschen oder Dosen mit alkoholischen Getränken durch den Park zu laufen oder diese Getränke an anderen Stellen als in der gemieteten Unterkunft oder der Gastronomie des Parks zu sich zu nehmen.
Öffentliche Betrunkenheit ist sowieso verboten und im Park unerwünscht; indem man öffentlich im Park geöffnete Fläschchen oder Dosen mit alkoholischen Getränken mit sich führt, wird angenommen, dass hier von öffentlicher Betrunkenheit die Rede ist. Hierdurch wird die Buchung umgehend beendet und man wird aufgefordert, den Park zu verlassen.
Einrichtungen
Die Nutzung des Schwimmbades, des Wellness-Bereichs oder anderer Einrichtungen geschieht auf eigenes Risiko. Bei den Spielplätzen, dem Freizeitteich, dem Schwimmbad sowie bei den anderen Spielgelegenheiten gibt es keine Aufsicht seitens Droomparken.
Drohnen
Im Zusammenhang mit der Sicherheit und der Privatsphäre im Park sind Drohnen ohne Erlaubnis des Parkmanagers nicht gestattet.
Haustiere
Haustiere sind willkommen in den Unterkünften, die dafür bei der Buchung zur Verfügung gestellt wurden. In allen anderen Unterkünften sind Haustiere nicht erlaubt.
Hunde sollten jederzeit im Park angeleint sein. Katzen dürfen sich draußen nicht frei bewegen, da andere Bewohner/Gäste dies möglicherweise als Belästigung empfinden könnten.
Haustiere dürfen nur außerhalb des Parks ausgeführt werden. Sollte Ihr Haustier unverhofft seine Notdurft im Park verrichten, bitten wir Sie, dies sofort zu beseitigen. Es gibt kostenlose Hundekotbeutel in den Spendern im Park oder bei der Lobby.
Haustiere dürfen anderen Gästen im Park auf keinerlei Weise zur Last fallen und werden dadurch prinzipiell nicht zugelassen in Einrichtungen wie Schwimmbädern, Wellness-Bereichen und gastronomischen Betrieben, außer wenn anders vereinbart. Auch dürfen Haustiere die Wasseranlagen im Park nicht nutzen.
Abfall
In der Umweltstraße stehen diverse Container für den Hausmüll. Stellen Sie bitte den Hausmüll nicht neben Ihre Unterkunft oder neben die Abfallcontainer, dies kann zu einer Geruchsbelästigung führen und außerdem Ungeziefer anziehen.
Geschäftliche Buchungen
Bei einer geschäftlichen Buchung ist die buchende Firma mitverantwortlich für die Nutzer der gemieteten Unterkunft und dafür, dass sie diese Regeln beachten.
In einer Mietunterkunft darf pro Zimmer nur 1 Nutzer wohnen.
Die buchende Partei hat dafür zu sorgen, dass die in der Unterkunft untergebrachten Nutzer informiert sind, wann sie die Unterkunft spätestens wieder verlassen müssen, und dass die Schlüssel bei der Lobby abgegeben werden.
Wenn am Abreisetag die Unterkunft nicht nach den Vorschriften vor 10.00 Uhr vollständig geräumt ist, wird der buchenden Partei ein neuer Zeitraum in Rechnung gestellt. Die Unterkunft ist ja nicht pünktlich für neue Gäste verfügbar, sodass sie anderswo untergebracht werden müssen.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten/Störungen
Droomparken hat das Recht, vermietete Unterkünfte ohne vorherige Erlaubnis zu betreten in allen Fällen, in denen dies bzgl. des durchzuführenden Services erforderlich ist. Darunter fallen das Durchführen von Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie das Prüfen und Kontrollieren von Anlagen. Gebäude und Anlagen können für Wartungsarbeiten zeitweise außer Betrieb gesetzt werden, ohne dass der Gast dazu berechtigt ist, eine teilweise oder vollständige Zurückerstattung der bezahlten oder noch zu zahlenden (Miet)Beträge zurückzufordern.
Wenn dies möglich ist, wird Droomparken die Gäste bzgl. einer Außerbetriebnahme rechtzeitig informieren. In sehr eiligen Angelegenheiten darf Droompark auf eine Ankündigung verzichten.
Offenes Feuer
Offenes Feuer im Park ist wegen Brandrisiko verboten. Ausnahmen bilden spezielle Plätze, die dafür in manchen Droomparken eingerichtet und/oder angewiesen sind.
Feuerwerk
Das Zünden von Feuerwerk in Droomparken ist nicht gestattet. An Silvester gibt es die Möglichkeit, dass der Parkmanager innerhalb oder außerhalb des Campinggeländes eine bestimmte Stelle zur Verfügung stellt, wo Feuerwerk erlaubt ist. Je nach Park kann das variieren. Bei der Lobby in Ihrem Park können die MitarbeiterInnen Sie diesbezüglich weiter informieren.
Nutzung des Grills
Die Nutzung eines Grills im Park ist erlaubt, unter der Voraussetzung, dass sich der Grill in einer Mindestentfernung von 3 Metern von Bäumen, Sträuchern, Bretterzäunen, Gebäuden und Ihrer Unterkunft befindet. In unmittelbarer Reichweite des Grills sollte immer ein Eimer mit ca. 10 l Wasser für Notfälle bereitstehen.
Als Brennstoff für den Grill dürfen ausschließlich Elektrizität, Gas, Holzkohle und/oder Briketts genutzt werden.
Im Zusammenhang mit dem Brandrisiko dürfen Einweggrills, Holzkohle und Briketts nicht in die dafür bestimmten Müllcontainer geworfen werden, solange sie noch nicht gelöscht und abgekühlt sind.
Der Parkmanager behält sich das Recht vor, in besonderen Situationen (beispielsweise bei extremer Trockenheit) die Nutzung eines Grills zu verbieten.
Nutzung Flaschengas
Bei der Miete eines Stellplatzes ist die Nutzung von Flaschengas (Propangas oder Butangas) mit einem Maximum von 45 l pro Flasche und einem Maximum von 2 Flaschen pro Campingfahrzeug (inkl. Zelt) erlaubt. Diese Flaschen müssen außerhalb des Fahrzeugs/Zeltes abgestellt werden und dürfen nicht eingegraben werden. Für ausreichend Ventilation ist zu sorgen.
Gasschläuche dürfen ausschließlich genutzt werden, wenn sie für tauglich befunden sind. Schläuche für Butangas (schwarz) und Propangas (orangefarben) dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Gasdruckregler dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
Campinggelände verlassen /Verweigerung des Zugangs
Ein Verstoß gegen in diesem Dokument beschriebene Bedingungen und Regeln und/oder die Nichtbeachtung von Anweisungen des Personals können dazu führen, dass der Gast den Park umgehend verlassen muss. In diesen Fällen kann dem Gast der weitere Zugang zum Park verweigert werden, ohne dass der Gast dazu berechtigt ist, eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der bezahlten oder noch zu zahlenden (Miet)Beträge zurückzufordern.
Im Allgemeinen gilt, dass der Gast zuerst verwarnt wird. In dringenden Fällen, die vom Parkmanager beurteilt werden müssen, kann auf eine vorherige Warnung verzichtet werden. Dann wird der Gast gebeten, den Park umgehend zu verlassen, woraufhin ihm ein weiterer Zugang verweigert wird. Der Parkmanager behält sich das Recht vor, bei einer (ersten) Warnung eine (zusätzliche) Kaution in Rechnung zu stellen.
Das Recht von Droomparken auf die Forderung von Schadensersatz für Schaden, der von einem Mieter und/oder Gast verursacht ist, bleibt auch bestehen, wenn diesem Mieter der weitere Zugang zum Park verweigert wird.
Unvorhergesehene Fälle
Der Parkmanager trifft Entscheidungen in Fällen, die nicht in den Allgemeinen Mietbedingungen, den Recron-Bedingungen oder in diesem Dokument geregelt sind. Der Gast hat dies zu akzeptieren.